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Taximesse 2010 am 5./6.11.2010 in der Köln Messe
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Hilfe für Taxi-Genossenschaften, Taxi-Zentralen und Taxifirmen / Taxiunternehmer, Autovermietung (Autovermieter von Selbstfahrervermietfahrzeug) vom Versicherungsmakler Peter Müller - neutral und unabhängig in der Beratung -
Als Versicherungsunabhängige Versicherungsmakler betreuen und beraten wir unsere Taxi Firmenkunden in ganz Deutschland und nicht nur in Berlin oder Hamburg. Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, sogenannten Einfirmen-Vertreter, haben wir Zugriff auf fast alle Versicherungen. Nur so können wir einen objektiven, neutralen Vergleich - Taxi Versicherungsvergleich Taxiversicherung neutral - bieten.
Wichtig ist auch unsere Hilfe bei sogenannter Sanierung Ihrer Transportversicherung: also wenn der Transportversicherer kündigt (Kündigung der Transport- Güterversicherung) oder die Prämie erhöht / erhöhen will und andernfalls mit der Kündigung der Transportversicherung droht.
Normale Kündigung der Taxi-Versicherung
Der reguläre bzw. ordentliche Kündigungstermin der Taxi und Mietwagen Versicherung ist meist der 30.11.2011 zum Jahreswechsel. Sie können Ihre Auto Versicherung bis zu diesem Datum ohne Angaben von Gründen zum Jahres Wechsel kündigen.
Außerordentliche Kündigung der Taxi-Versicherung
Bei einer Preis-Erhöhung / Prämien- Beitragserhöhung / Sanierungs-Angebot haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat. Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme von der höheren Prämie zu deren Inkrafttreten kündigen.
Diese Erhöhung findet meist im November oder Dezember mit Wirkung 1. Januar statt. Manche Preiserhöhungen sind nicht sofort ersichtlich: der Tarif wird z.B. um 5% teurer, Ihr SFR steigt von 90% auf 80%. Unter dem Strich ist der neue Beitrag günstiger, obwohl eine Preis Erhöhung der Taxi Versicherung stattfindet und Sie kündigen können. Als Service überprüfen wir Ihre neue Beitragsrechnung und sagen Ihnen, ob es sich um eine (versteckte) Beitragserhöhung handelt und Sie ein Sonder-Kündigungsrecht haben.
Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht auch bei Flotten und Fuhrpark Policen
Die beiden Kündigungsarten bestehen natürlich auch für den Taxi Fuhrpark von größeren Betrieben, Zentralen, Innungen und Genossenschaften. Hier kommt es oft auch Unterjährig zu sogenannten Sanierungen wegen einer schlechten Schadenquote bzw. Rentabilität. Der Taxi-Versicherer will die Beiträge (auch Stückkosten) und Selbstbeteiligungen anheben, andernfalls selber kündigen. Hier hat das Taxi Gewerbe ebenfalls eine Sonder Kündigungsmöglichkeit zum Wechsel in eine andere Taxiversicherung.
Fragen beantworte ich gerne. Bitte
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